Beruf & Digitales

 

Berufliche Weiterbildung
Gerne informieren und beraten wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Qualifizierungsangebot. In vielen Fällen werden die Kosten für eine Qualifizierung oder ein Training über einen Bildungs- oder Aktivierungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Landkreis Calw übernommen. Wir sind als Bildungseinrichtung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Unsere Bildungsangebote sind qualitätsgeprüft und von der Fachkundigenstelle Quacert zugelassen.

Nationales berufsbezogenes Sprachförderprogramm
Mit dem nationalen berufsbezogenen Sprachförderprogramm ist ein Konzept entwickelt worden, das über das in den Integrationskursen erreichte Sprachniveau hinausführt und sich an Menschen mit Migrationshintergrund richtet, die ihre allgemein berufsbezogenen oder fachspezifischen Deutschkenntnisse und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Berufssprachkurse werden auf den Niveaustufen A2, B1, B2, C1 und C2 angeboten.

 

Die vhs Calw e.V. ist Mitglied im Netzwerk Fortbildung Calw:

Kursdetails
Veranstaltung "Englisch B1.2 Kleingruppe" (Nr. YCW40645) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Einkommensteuererklärung für Vermieter

Status Anmeldung möglich Anmeldung möglich
Kursnr. YCW50201
Beginn Mo., 02.11.2026, 14:00 - 18:00 Uhr
Dauer 1-mal
Kursort Calw, vhs, Raum 13
Gebühr 75,00 € /66,00
Teilnehmer 5 - 15

Kursbeschreibung

Die Anlage V, in der Sie Ihre Einkünfte aus der Vermietung von bebauten Grundstücken erklären, ist ein Formular, welches tendenziell umfangreicheres steuerliches Wissen zum vorteilhaften Ausfüllen erfordert, als es andere Anlagen der Finanzverwaltung tun. Dieser Anlage V wird im Kurs besondere, fast alleinige Aufmerksamkeit geschenkt.
Themen/Problematiken: AfA (est-liche Abschreibung(en)) und AfA-Reihen; unentgeltlicher Erwerb des Objektes durch Schenkung oder Erbschaft; Nießbrauchgeber und Nießbrauchnehmer/-berechtigter; anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; Vermietung an nahe Angehörige; mehrere Personen vermieten ein Objekt; verbilligte Vermietung und dessen Folgen; Kosten des Objektes, die direkt oder verhältnismäßig zuzurechnen sind; auf mehrere Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen; Altersentlastungsbetrag und Verrechnungsmöglichkeit negativer Einkünfte; Verwendung der Abrechnungsunterlagen des Verwalters; umlegbare und nicht umlegbare Aufwendungen; etc. Weitere Themen Ihrer ESt-Erklärung können, soweit es der Zeitumfang des Kurses erlaubt, evtl. zusätzlich punktuell geklärt werden. Inwieweit die Kursgebühren steuerlich absetzbar sind, wird im Kurs besprochen.

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