Gesellschaft & Umwelt
Der Fachbereich Gesellschaft & Umwelt bietet umfassende Informationen zu aktuellen innen-, außen- und gesellschaftspolitischen Themen an. Referenten aus Politik, Wissenschaft und Journalismus vermitteln ihre Kenntnisse in spannender und anschaulicher Weise. Neben der Politik werden die Grundlagen unserer und anderer Gesellschaften in den Bereichen Geschichte, Kulturgeschichte sowie Philosophie und Religion behandelt. Zur Veranschaulichung dienen die Veranstaltungen aus dem Bereich Länder und Kulturen, die die aktuelle Situation in verschiedenen Regionen der Welt beleuchten. Weitere Schwerpunkte innerhalb des Fachbereichs sind Fragen zur Pädagogik sowie Verbraucherfragen. Abgerundet wird das Angebot im Fachbereich durch Veranstaltungen zur Ökologie und Nachhaltigkeit.
Erbrecht
Status |
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Kursnr. | RCW10350 |
Beginn | Do., 11.05.2023, 19:30 - 21:00 Uhr |
Dauer | 02-mal |
Kursort | Calw, vhs, Raum 02 |
Gebühr | 20,00 € /16,00 |
Teilnehmer | 10 - 30 |
Kursbeschreibung
Abendseminar an zwei Terminen (nur gemeinsam buchbar).Erbrecht Teil 1: Wer wird mein Erbe, wenn ich kein Testament errichte?
Beschreibung: Viele Menschen errichten gar kein Testament, weil sie z. B. davon ausgehen, dass der überlebende Ehepartner automatisch alles erbt. Diese Annahme ist jedoch falsch. Ohne wirksames Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge, wonach der überlebende Ehepartner gemeinsam mit den Kindern des Erblassers eine Erbengemeinschaft bildet. Da jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen kann, ist eine Versorgung des überlebenden Ehepartners – wie von den Ehepartnern meist gewünscht – ohne wirksames Testament nicht gewährleistet.
In diesem Vortrag wird die gesetzliche Erbfolge erläutert und erklärt, warum die Errichtung eines Testaments und dessen richtige Formulierung so wichtig ist, damit Ihr Nachlass auch tatsächlich an denjenigen geht, den Sie sich als Erben wünschen.
Erbrecht Teil 2: Konkrete Gestaltungsmöglichkeiten für das Testament?
Sollten Sie sich schon einmal überlegt haben, ein Testament zu errichten, haben Sie bestimmt schon einmal darüber nachgedacht, wer alles „bedacht“ werden kann, wer ausgeschlossen werden kann und was die Folgen dafür sind. Außerdem kommt man automatisch bei der Errichtung des Testaments auch mit familienrechtlichen Bezügen in Berührung. Hier gibt es schier grenzenlose Möglichkeiten auch familienrechtliche Ausgestaltungen einzubeziehen.
In diesem Vortrag wird es um die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments gehen. Dabei wird auf die häufigsten Konstellationen eingegangen werden. Für Sie wird es aber auch die Möglichkeit geben, Ihre Fragen zur Errichtung des Testaments loszuwerden.
Raum 02
Kirchplatz 375365 Calw